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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert: 18.02.2023
Version 1.4

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen Müritz Fotografie, Fotograf Ingolf Schulz, Lindenweg 10 in 17192 Waren (Müritz) und dem Kunden, wie auch deren Rechtsnachfolgern.
2. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
Sonderabsprachen, die von
 den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sprich sie dürfen nicht an Dritte verkauft werden.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars (der Rechnung) an den Fotografen über.
5. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Die Negative bzw. Originaldateien verbleiben beim Fotografen. Sie werden bis zu drei Jahren archiviert.
7. Die Abgabe von unbearbeiteten Rohdaten ist nicht möglich.

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar inkl. MwSt. aus.
2. Die Kosten für ein Shooting sind per Vorkasse zu leisten (via Überweisung oder PayPal). Bei Hochzeiten, wenn nicht anderes besprochen, sind 50% des vereinbarten Gesamtpaketes ebenfalls per Vorkasse zu bezahlen. Erst bei Geldeingang, gilt das Shooting/ die Hochzeit als verbindlich vereinbart.
3. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungseingang zu zahlen, soweit keine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur
gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
4. Nach dem Shooting bekommt der Auftraggeber binnen der nächsten zwei Wochen alle verwertbaren Bilder des Shootings in einer Online Galerie zur Ansicht bereitgestellt.
5. Diese Ansichtsbilder dürfen nicht abfotografiert, ein Screenshot gemacht, vervielfältigt, bearbeitet oder in anderer Form genutzt werden. Sie dienen lediglich zur Ansicht um eine Auswahl der Bilder zu erstellen, die der Fotograf im Anschluss bearbeiten soll.
6. Die jeweils im Paket erhaltenen Bilder werden ohne Aufpreis bearbeitet. Für jedes darüber hinaus ausgewählte Bild, entsteht dem Auftraggeber (wenn nicht anderes vereinbart) ein Aufpreis von 10 Euro.
6. Sobald die Auswahl vom Auftraggeber erstellt wurde, erhält er vom Fotografen eine erneute Rechnung über die zusätzlich bestellten Bilder.
7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.

8. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

9. Dem Auftraggeber ist der Stil des Fotografen bekannt. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10. Ein Gutschein für ein Fotoshootings ist grundsätzlich nur drei Jahre gültig, denn jeder zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres in dem der Gutschein ausgestellt wurde. (§§ 195, 199 BGB).

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten
stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche (etwa bei Hochzeitsaufnahmen) entfallen.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet die digitale Dateien nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. In der Regel werden die Bilder drei Jahre archiviert. Er haftet nicht für eine eventuelle Beschädigung des Materials.
3. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

V. Nutzungsrechte/ Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet( ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2. Bei Hochzeits-Reportagen, oder anderen Shootings ist es wünschenswert, dass der Fotograf die Bilder für Eigenwerbung veröffentlichen darf (z.B. in Form eines Blog Eintrages). So können sich andere, mögliche Kunden ein Bild von der Arbeit des Fotografen machen. Durch diese Inanspruchnahme willigen die Auftraggeber ein, dass der Fotograf die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten vornehmen darf.
3. Der Fotograf darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden (z.B. bei Hochzeiten) ihre Gäste darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritte, die auf dem nicht Vorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden der Fotograf von der Haftung vollumfänglich freigestellt.

VI. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
2. Wird der Fotograf für eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die 
ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, 
wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, 
entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten 
Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt. Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des
 Shooting Termins) durch den Auftraggeber wird die vereinbarte Vergütung in Höhe von 20% fällig und ist von ihm zu
zahlen.( Anzahlung wird einbehalten bzw. verrechnet)

VIII. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der 
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.
2. Die ab dem 1.Mai 2018 geltenden Datenschutzbestimmungen gelten schon bei der Kontaktaufnahme als bekannt und anerkannt.

IX. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf
 der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Der Urheber muss stets vermerkt sein.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses
Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
3. Für die Datenspeicherung verwende ich USB-Sticks oder CD-R, die innerhalb der Garantie des Herstellers als 
einwandfrei deklariert sind. Für Schäden, die durch das Übertragen von uns gelieferter Daten in einem Computer 
entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
4. Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zu dem digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen.
Dies beruht darauf, dass der Monitor der Kunden evtl. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist. Es stellt
daher keinen Reklamationsgrund dar.

X. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne die Zustimmung des Fotografen) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
 Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

2. Durch die ZifferIII.1.AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.


XI. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.